gesund leben noch möglich

Kann falsch-wohnen krank machen? Ja, auf jeden Fall. Es gibt eine Menge Bücher, die das bestätigen. Aber was kann man tun, um wieder gesund zu leben? Wie kommt man aus einer Situation heraus, wenn man ständig vor verschlossenen Türen steht?

Und was ist, wenn einen der derzeitige Umstand des Wohnens schon so krank gemacht hat, dass es doppelte Anstrengung bedeutet, sich zu befreien? Energetisch viel zu aufreibend und nervlich eine Zumutung. Eigentlich bräuchte man ja erst mal eine Erholung von dem Ganzen, um wieder klar denken zu können. Aber dafür ist keine Zeit. Jetzt muss erst mal lebensfreundliches Klima erkämpft werden.

Gucke ich mal nach, was es im Internet zur ersten Hilfe gibt. . . Ah: Raumtemperatur am Arbeitsplatz. . . Arbeitsstättenverordnung gibt Richtwerte vor. . .

Steigt die Raumtemperatur trotzdem auf über 26 Grad Celsius, so kann die Arbeit in Einzelfällen zu einer Gesundheitsgefährdung führen. Hier sollte der Arbeitgeber über weitere Gegenmaßnahmen nachdenken.


Wie diese Maßnahmen konkret aussehen können, ist ebenfalls in der ASR A3.5 angegeben:
– effektive Steuerung des Sonnenschutz (z.B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
– Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z.B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
– effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z.B. Nachtauskühlung)
– Lüftung in den frühen Morgenstunden
– Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
– Lockerung der Bekleidungsregelungen
– Bereitstellung geeigneter Getränke (z.B. Trinkwasser)

Arbeitsstättenverordnung

Oh und ich wurde sogar vom Vermieter schriftlich aufgefordert, das einzige große Fenster geschlossen zu halten, damit der Mieter im kühlen Erdgeschoss seinen Zigarettenrauch nicht in das viel zu warme Dachgeschoss leiten muss. Das ist ja auch eine Zumutung für einen pensionierten Lehrer zur nachmittäglichen Hausaufgabenstunde auf eine alleinerziehende Mutter Rücksicht zu nehmen. Nein, das bisschen Gequalme muss ich da schon ertragen. Auch mein Kind soll freudig die Gifte einatmen und sich dabei konzentrieren.

Wir könnten ja auch in den ausgetrockneten Garten gehen, wozu wir alle unsere Sachen einen unbequemen und langen Weg, hin- und herschleppen müssten. Aber das macht ja nichts, wie können ja unseren Schweiß trinken, denn mein Vermieter hat das Wasser im Garten, mit welchem wir uns ab und zu hätten kühlen könnten weder angestellt noch angelassen, nachdem er kurz da war. Und das obwohl sogar im Radio letzten Sommer eine Schweigeminute für alle Mieter einer Dachgeschosswohnung eingelegt wurde. Soviel zum Thema: Bereitstellung von Trinkwasser.

Trinkwasser nur im Dachgeschoss, welches schon frühmorgens 26Grad warm war. Die ganze Wohnung ein bisschen annehmbar zu machen erforderte schon ein stetiges Aufhängen von Tüchern und selbst den Kopf halbstündlich unter den Wasserhahn zu halten. Meist gelang dies aber nicht und führte zu starken Migräneanfällen. An Nachtkühlung war auch nicht zu denken, weil ich schon 20Uhr schlafen muss und nicht warten kann, bis der berentete Raucher unter mir seine letzte Zigarette hinter sich gebracht hat.

Erst im Winter konnte ich mich wieder aklimatisieren und darüber nachdenken, was ich tun kann, damit wir hier möglichst schnell weg kommen.

Ich habe die Mutter des Vermieters, welche mich anschreibt, wenn ich die Kosten nicht bezahlen kann, über die Lage hier informiert. Nicht ein Wort der Entschuldigung. Kein Einsehen, dass sie und ihr Sohn durch ihr Verhalten selber dafür gesorgt haben, dass meine Kosten anstiegen (hoher Stromverbauch vom Kühlschrank, welcher ja mehr kühlen muss, wenn die Wohnung zu heiß wird; höherer Wasserverbrauch für die nassen Tücher anstelle eines ordentlichen Luftzuges; hohe Tankrechnung vom ständigen an’s Meer fahren, erhöhter Schmerztablettenkonsum. . . ). Statt dessen eine Frist.

§ 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

(1) 1 Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit.

Mietrechtslexikon

Wenn man unschuldig mit dem Rücken zur Wand steht, dann geht manchmal eine Tür auf. Da hätte ich letzten Sommer also nicht die ganze Miete zahlen müssen, wenn überhaupt, denn die Wohnung war nicht nutzbar. Mein Kind war die kompletten Sommerferien nicht zuhause, weil es hier zu heiß war und permanent nach Zigarette gerochen hat. Ich musste viele Tabletten nehmen und spüre immer noch die Auswirkungen der Hitze. Sobald es ein bisschen warm wird, erinnert sich mein Gehirn an Schmerzen, noch bevor es gut, sich daran zu erinnern.

Allerdings braucht manschon einen guten Anwalt, um zu seinem Recht zu kommen und das ist keine einfache Sache, wenn man mit einem Beratungsschein auftaucht. Nach zwei niederschmetternden Telefonaten hatte ich genug Fluchtberatung erhalten, aber leider kein Recht bekommen. Was tun, wenn man zu schwach für einen Umzug  ist und auch kein Geld dafür hat, in die Gegend zu ziehen, wo man eigentlich hin will?

Umzugskosten kann ich angeblich beim Amt beantragen, wenn ich vom Arzt ein Attest bringe. Formulare, Arztbesuche und vor allem ein viel zu schwerer Umzug. Dabei will ich doch nur in Ruhe schreiben. Es kann doch nicht sein, dass ich noch mehr Miese machen muss, um wieder atmen zu können, während jene, denen meine Gesundheit egal ist, weiter machen dürfen und schlimmstenfalls auch noch daran verdienen. . . . Ich gucke noch mal in’s Internet.

Aha, es gibt doch ein Urteil, weil die Wohnung zu warm wird. Auf immowelt.de habe ich folgenden Artikel gefunden. Allerdings fallen die Gerichtsurteile je nach Bundesland unterschiedlich aus.

Das Amtsgericht Hamburg erlaubt eine Mietminderung, wenn die Temperaturen tagsüber über 30 Grad und nachts über 25 Grad liegen. (Az.: 46 C 108/049)

Noch ein Urteil, welches Mietminderung erlaubt, wenn die Temperatur im Schlafzimmer nachts nicht unter 18Grad fällt. (Schlafzimmertemp.)

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